Der geltende Mordparagraf beschreibe nicht, "wann eine Tat ein Mord ist", kritisierte Maas in einem Interview der "Süddeutschen Zeitung" (Samstagsausgabe). Vielmehr sei er "täterbezogen". Anders als bei Mord und Totschlag gehe das Strafgesetzbuch aber "ansonsten von tatbezogenen Delikten" aus.
Ziel sei, die Tötungsdelikte noch in dieser Legislaturperiode zu reformieren, erklärte Maas. Derzeit beschreibe der Mordparagraf, dessen Merkmale aus dem Jahr 1941 stammten, "einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen wie 'niedrige Beweggründe' oder 'Heimtücke'." Das sei "noch immer die beklemmende Beschreibung eines Mörders, wie ihn sich die Nazis vorgestellt haben".
Es sei ein Verdienst der Gerichte, dass "dieses schlechte Gesetz" überhaupt anwendbar sei, sagte der Minister. Der Gesetzgeber müsse den Gerichten nun bessere Regelungen an die Hand geben und die Absätze zu den Tötungsdelikten einer grundlegenden Reform unterziehen. Maas kündigte an, dazu eine Expertengruppe einzusetzen, die eine Grundlage für die Diskussion im Parlament erarbeiten solle.
Maas bestätigte, dass das geltende Recht große Schwierigkeiten habe, Fällen wie dem sogenannten Haustyrannen-Dilemma gerecht zu werden. Demnach wird ein Mann, der seine Frau erschlägt, möglicherweise nur für Totschlag bestraft. Eine Frau, die nach jahrzehntelangem Martyrium ihren Mann vergiftet, bekommt dem Bericht zufolge aber automatisch lebenslänglich, da Gift als heimtückisch gelte und als Mord geahndet werde.