Sie begründete den Antrag vor allem mit widersprüchlichen und nicht glaubwürdigen Zeugenaussagen zu einem Kirchenmassaker im April 1994, das dem Angeklagten zur Last gelegt wird. Zudem habe Onesphore Rwabukombe (56) zum Tatzeitpunkt nicht mehr genügend Autorität gehabt, um überhaupt zum Töten anzustifen, erklärten die Anwältinnen vor dem Oberlandesgericht.
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Rwabukombe ist angeklagt, ein Massaker an mehreren Hundert Angehörigen der Tutsi-Minderheit am 11. April 1994 in dem Ort Kiziguro mit befehligt zu haben. Der Ex-Bürgermeister bestritt vor Gericht seine Schuld: "Ich habe diese Verbrechen nicht begangen", erklärte er.
Die Generalbundesanwaltschaft hat lebenslänglich bei besonderer Schwere der Schuld gefordert, so dass ein Aussetzen der Strafe nach 15 Jahren nicht möglich wäre. Das Urteil wird am 18. Februar erwartet. Es ist der erste Prozess in Deutschland zum Völkermord vor 20 Jahren in Ruanda.
Zeugenaussagen aus Ruanda bei live-Schalte
Rwabukombe, der seit Juli 2010 in Untersuchungshaft sitzt, gehört zur Volksgruppe der Hutu. Die Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht dauerte drei Jahre. Es wurden mehr als 100 Zeugen gehört, darunter Überlebende des Völkermords, die aus Ruanda eingeflogen wurden. Auch verurteilte Täter sagten vor live geschalteten Video-Kameras in Ruanda aus.
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In dem ostafrikanischen Land ermordeten Hutu-Extremisten nach dem mysteriösen Absturz der Präsidentenmaschine am 6. April 1994 mehr als 800.000 Tutsi und gemäßigte Hutu. Staatschef Juvenal Habyarimana, der bei dem Flugzeugabsturz ums Leben kam, gehörte selbst der Volksgruppe der Hutu an.
Völkermord umfasst Tötungen und andere Straftaten, die mit dem Ziel verübt werden, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. Nach dem Weltrechtsprinzip kann das Verbrechen überall auf der Welt geahndet werden. Vor das internationale Ruanda-Tribunal in Arusha (Tansania) kamen nur etwa 100 Hauptverantwortliche des Völkermords von 1994.