Wie die "tageszeitung" (Freitagsausgabe) berichtet, will Hüppe auch ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung explizit unter Strafe stellen. Bislang ist dieses Verbot für Ärzte nur im Standes-, nicht aber im Strafrecht geregelt. Außerdem fordert Hüppe auch Regelungen gegen Beihilfe zum Suizid aus "selbstsüchtigen Motiven".
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Seinen Vorstoß bei den Ärzten begründete Hüppe gegenüber der Zeitung mit einem Zitat von Goethes Leibarzt Hufeland: "Der Arzt soll und darf nichts anderes tun, als Leben erhalten, ob es ein Glück oder Unglück sei, ob es Wert habe oder nicht, dies geht ihn nichts an. Und maßt er sich einmal an, diese Rücksicht in sein Geschäft mit aufzunehmen, so sind die Folgen unabsehbar und der Arzt wird der gefährlichste Mensch im Staate."
Eine "Förderung des Suizids aus selbstsüchtigen Motiven" liegt laut Hüppe vor, wenn eine Person den Todeswunsch eines Angehörigen unterstützt, um beispielweise schneller an dessen Erbe zu kommen. Außerdem wolle Hüppe die "Werbung zur Förderung von Selbsttötungen", etwa in Anzeigen, bestrafen. Laut "taz" hat Hüppe im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf erarbeitet, der bei einem Verstoß Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vorsieht. Ob er diesen Entwurf in der aktuellen Debatte einbringen wolle, ließ der ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung offen.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und andere Politiker der großen Koalition haben eine parlamentarische Initiative angekündigt, die ein Verbot jeglicher organisierter Beihilfe zur Selbsttötung zum Ziel hat. In der vorherigen Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP war ein Gesetzentwurf gescheitert, der nur die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellen wollte.