Die Straßburger Richter sprachen dem Mann aus der Region Sankt Petersburg am Donnerstag 15.000 Euro Schmerzensgeld zu. Der Kläger hatte zwischen 2001 und 2013 eine Haftstrafe verbüßt. Die längste Zeit davon war er in Gefängnissen ohne geeignete Behindertentoiletten und -bäder untergebracht. (AZ: 2689/12)
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Dem Mann blieb nach eigenen Angaben oft nichts anderes übrig, als Mithäftlingen Geld und Zigaretten anzubieten, damit sie ihm halfen. Allerdings fand er häufig keine Unterstützung und wusch sich dann nicht. Auch in die Kantine und in den Hof schaffte er es nicht immer. Der Mann habe ein "unnötiges und vermeidbares psychisches und körperliches Leiden" erdulden müssen, stellte der Gerichtshof fest. Er rügte den Staat Russland wegen unmenschlicher und herabsetzender Behandlung.