Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) plane ein "Tarifpaket", in dem ähnlich wie bei der Rentengesetzgebung mehrere politische Vorhaben in einem Gesetz zusammengefasst werden, berichtete die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Dienstagsausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise. Neben der Einführung des allgemeinen Mindestlohns wolle Nahles zugleich die Ausweitung der bereits jetzt geltenden Mindestlöhne in bestimmten Branchen regeln.
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Vor der Formulierung des endgültigen Gesetzentwurfs wolle die Arbeitsministerin Gespräche mit Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Vertretern von Branchen führen, die sich gegen den Mindestlohn wehren. Gestritten wird noch über mögliche Ausnahmen. Nach den Plänen der großen Koalition soll von Januar 2015 an ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto gelten. Eine Übergangsfrist von zwei Jahren ist für Branchen vorgesehen, in denen niedrigere Löhne bereits tariflich vereinbart sind.
Neben dem flächendeckenden Mindestlohn will Nahles laut Bericht in ihrem Gesetzespaket auch die branchenspezifischen Mindestlöhne ausweiten - dabei kann der Staat einen von den Tarifpartnern ausgehandelten Lohn für eine Branche für allgemeinverbindlich erklären. Solche Mindestlöhne gelten beispielsweise in der Abfallwirtschaft, im Baugewerbe, bei Gebäudereinigern, im Sicherheitsgewerbe und in der Pflegebranche. Die SPD-Ministerin wolle die Möglichkeit schaffen, dass grundsätzlich in allen Branchen eigene Mindestlöhne möglich seien, hieß es.