Diese Möglichkeit sei derzeit im Kinderschutzgesetz ausdrücklich nicht gewünscht, kritisierte der Präsident des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann, am Montag in Köln. Dabei wäre ein solcher Austausch unter Geheimnisträgern wichtig, um vor weiteren Maßnahmen einen Verdacht auf Misshandlung oder Kindeswohlgefährdung zu erhärten oder eben auch auszuschließen. Dies diene dem Schutz der Kinder.
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"Würden wir dagegen bei einem nur sehr vagen Verdacht die Eltern mit einem Misshandlungsverdacht konfrontieren, um ihre Erlaubnis für eine Information aus dem Jugendamt zu erlangen, würde eine solche Familie aller Erfahrung nach den Kontakt mit dem entsprechenden Kollegen abbrechen", unterstrich Hartmann. Damit wäre ein solches Kind umso mehr gefährdet. Der Mediziner würdigte die Regelung des Berliner Kinderschutzgesetzes, in dem sogenannte Kinderschutzbeauftragte beim Familien- und auch Gesundheitsamt zum gegenseitigen Kontakt und zur Einrichtung Runder Tische verpflichtet sind.
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Der Präsident des Fachärzteverbands wies zudem den Vorwurf von zwei Berliner Rechtsmedizinern, Kinder- und Jugendärzte würden Kindesmisshandlungen bewusst übersehen, um ihr Einkommen nicht zu gefährden, zurück. Dieser Vorwurf sei "völlig absurd" und verkenne die schwierige Entscheidungslage, in der sich Kinderärzte befänden, wenn nur ein "Bauchgefühl" oder ein nur sehr vager Verdacht vorliege. "Der Alltag mit Kindern und ihren Familien aus unterschiedlichsten sozialen Gruppierungen ist im Alltag deutlich komplizierter als die Diagnostik im Rahmen der Rechtsmedizin."
In der vergangenen Woche hatten die Berliner Rechtsmediziner Michael Tsokos und Saskia Guddat das Buch "Deutschland misshandelt seine Kinder" vorgestellt.