2008 gab er die Leitung des EKD-Instituts ab, das 1945 auf Initiative des Staats- und Kirchenrechtlers Rudolf Smend (1882-1975) gegründet worden war und die evangelische Kirche in Fragen des Staats- und Kirchenrechts berät.
Campenhausen wurde 1934 in Göttingen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften, Theologie und Politische Wissenschaften in Heidelberg, Göttingen, Köln/Bonn, Paris und London. Er wurde mit einer Arbeit über Staat und Kirche in Frankreich 1962 promoviert. Nach seiner Habilitation war er zunächst Vertreter und ab 1969 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Kirchen- und Staatskirchenrecht in München.
Ehrendoktor und Bundesverdienstkreuzträger
1976 wechselte er als Staatssekretär in das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Von 1979 bis 1999 war er Präsident der Klosterkammer Hannover, die als Landesbehörde früheren Kirchen- und Klosterbesitz verwaltet. Den Vorsitz im Bundesverband Deutscher Stiftungen hatte er zwischen 1996 und 2002 inne. Campenhausen gehörte zunächst der Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, dann der hannoverschen Landessynode sowie der EKD-Synode an.
Für seine Rolle bei der Ausgestaltung des Vertragskirchenrechts nach der Vereinigung Deutschlands erhielt er die Ehrendoktorwürde der Universität Tübingen. Von der Universität Potsdam wurde er mit einem Ehrendoktor für seine Verdienste um Wissenschaft, Kirche und Staat geehrt. Der Rechtswissenschaftler, der auch Mitherausgeber der Wochenzeitung "Rheinischer Merkur" war, ist Träger des Großen Bundesverdienstkreuzes.