Er ist am ganzen Körper gelähmt, kann die Augen bewegen und Schmerzen empfinden, aber niemand weiß, ob und was er von seiner Umwelt noch mitbekommt. Der 37-Jährige steht im Zentrum eines tragischen Familienkonflikts und ist zu einer Symbolfigur der französischen Debatte über Sterbehilfe geworden.
Ein Gericht in Chalons-sur-Champagne im Nordosten Frankreichs entschied am Donnerstag, dass Lambert weiterhin künstlich ernährt werden soll. Die Ärzte hatten bereits am vergangenen Samstag die Nahrungszufuhr eingestellt. Die Mediziner beriefen sich dabei auf das Gesetz, das seit 2005 passive Sterbehilfe in Frankreich ermöglicht. Schlüsselwort des Gesetzes ist die "therapeutische Hartnäckigkeit". Wenn ein Patient unheilbar krank ist, dann muss die Behandlung nicht um jeden Preis fortgesetzt werden, sondern darf beendet werden.
"Er hätte ein solches Leben nie gewollt"
Im Fall Vincent Lambert stellte sich die Frage, ob die künstliche Ernährung eine medizinische Behandlung ist oder lediglich eine Hilfe für einen Menschen, der alleine nicht essen kann. Ein Ende der künstlichen Ernährung bedeutet für die eine Seite, den unheilbar Kranken in Würde sterben zu lassen. Die andere Seite sieht darin eine ungesetzliche Handlung, um den Patienten verhungern zu lassen.
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Dramatisch ist es, wenn die Familie des Patienten darüber gegeneinander vor Gericht zieht. Rachel Lambert, Vincents Frau, tritt seit langem dafür ein, dass man ihren Mann "gehen lassen" solle. Vincent habe vor seinem Unfall klar gesagt, dass er nicht künstlich am Leben erhalten werden wolle, betont seine Frau.
"Ich weiß, dass er ein solches Leben nie gewollt hätte. Wir sind beide Krankenpfleger. Wir haben darüber gesprochen", sagte sie. "Vincents Wunsch muss respektiert werden. Niemand hat das Recht, über ihn zu verfügen", äußerte Rachel Lambert im Sender "France Bleu".
Bereits im April hatten die Ärzte entschieden, die künstliche Ernährung einzustellen. Rachel war damit einverstanden gewesen. Sie hatte den Eindruck gehabt, dass Vincent sich gegen die Behandlung gewehrt hätte. "Ich habe Vincent nie so ruhig gesehen wie danach", berichtete sie.
Eltern wollen ihren Sohn weiter ernähren lassen
Doch seine Eltern wollten diese Entscheidung nicht akzeptieren. Für sie ist ihr Sohn nicht sterbenskrank, sondern behindert. Niemand könne sagen, inwiefern er bei Bewusstsein sei. Ihm die Nahrung zu verweigern, käme für sie aktiver Sterbehilfe gleich. Sie zogen vor Gericht und erreichten, dass die Ärzte die künstliche Ernährung wieder aufnahmen. Rachel erfuhr von dem Verfahren erst, als das Urteil gefällt war.
Viviane Lambert, die Mutter, war von der Entscheidung der Ärzte geschockt gewesen. "Hätten wir etwa dem langsamen Sterben unseres Sohnes einfach so zusehen sollen?" fragte sie anklagend. Sie steht der ultrakonservativen Piusbruderschaft nahe. Ein Mitglied der Piusbrüder schickte Rachel Emails, in denen er sie aufforderte, ihren Mann "leben zu lassen".
Acht Monate später macht die Familie noch einmal nahezu dasselbe durch: Die Ärzte stellen abermals die künstliche Ernährung ein, die Eltern ziehen erneut vor Gericht, die Richter urteilen ein zweites Mal, dass das Leonetti-Gesetz nicht angewandt werden könne und der Patient weiter künstlich ernährt werden müsse. Bei der Gerichtsverhandlung am Mittwoch flossen immer wieder Tränen.
Präsident Hollande will aktive Sterbehilfe erlauben
Nach Ansicht des Abgeordneten Jean Leonetti von der konservativen Partei UMP, der das Gesetz über passive Sterbehilfe auf den Weg gebracht hatte, können die Ärzte sich durchaus über die Meinung der Familie hinwegsetzen. "Es gibt hier keine Mehrheitsentscheidung. Es geht darum, den Patienten zu schützen", betonte er. Und er bedauerte, dass Lambert nicht rechtzeitig eine Patientenverfügung verfasst habe.
Der Fall hat die französische Öffentlichkeit stark berührt. Das Thema Sterbehilfe dürfte in den nächsten Wochen für lebhafte Debatten unter den Franzosen sorgen werden, wenn ein Gesetzesvorschlag auf den Tisch kommt, den Präsident François Hollande am Dienstag angekündigt hat: Künftig soll unter genau festgelegten Bedingungen auch aktive Sterbehilfe zulässig sein. Dabei müsse auf jeden Fall die Würde des Patienten im Mittelpunkt stehen, sagte der sozialistische Staatschef.
Nach Belgien, Luxemburg und den Niederlanden wäre Frankreich im Falle der Billigung einer solchen Gesetzesinitiative das vierte EU-Land, das Tötung auf Verlangen unter bestimmten Bedingungen erlaubt.