Zukunft des Welfenschatz weiter offen

Foto: dpa/Stephanie Pilick
Zukunft des Welfenschatz weiter offen
Immer wenn die Limbach-Kommission zusammentritt, geht es um NS-Raubkunst. Ob der aktuelle Fall in diese Kategorie passt, ist weiter offen. Eine Empfehlung will die Kommission in den nächsten Wochen geben.

Im Streit um den sogenannten Welfenschatz ist noch nichts entschieden. Die Limbach-Kommission hörte am Mittwoch in Berlin Vertreter einer jüdischen Erbengemeinschaft und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz an. Eine Empfehlung werde die Kommission in den nächsten Wochen abgeben, teilte die Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Anschluss mit.

"Wir hoffen natürlich auf eine baldige Empfehlung der Kommission", erklärte der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Hermann Parzinger. Angesichts der Besonderheiten und Komplexität dieses Falles sei es jedoch nachvollziehbar, dass diese sorgfältig abgewogen und begründet werden müsse.

Das Gremium unter Vorsitz der ehemaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes, Jutta Limbach, muss klären, ob der Verkauf des Welfenschatzes im Jahr 1935 an den preußischen Staat unter Druck erfolgte. Die Limbach-Kommission befasst sich mit strittigen Rückübereignungsfällen aus der Zeit des Nationalsozialismus.

Erben fordern Rückgabe des Welfenschatzes

Der mittelalterliche Kirchenschatz befindet sich im Besitz der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und wird heute auf einen Wert von knapp 400 Millionen Euro auf dem Kunstmarkt geschätzt. Erben der ehemaligen Besitzer fordern eine Rückgabe des Welfenschatzes. Der Verkauf von Teilen des Schatzes durch ein jüdisches Händlerkonsortium im Jahr 1935 an den preußischen Staat sei nicht freiwillig erfolgt. Der Kaufpreis von 4,25 Millionen Reichsmark sei nicht angemessen und der Erlös nicht frei verfügbar gewesen.

###mehr-artikel###

Die Preußen-Stiftung steht dagegen auf dem Standpunkt, dass der Verkauf des Welfenschatzes nicht unter Zwang erfolgte, auch wenn es sich bei den Verkäufern um Juden handelte. So habe sich der Kaufpreis in dem damals üblichen Rahmen bewegt, die Verkäufer erhielten den vereinbarten Kaufpreis zur freien Verfügung und der Schatz habe sich zum Zeitpunkt des Verkaufs außerhalb Deutschlands befunden und sei damit den Zugriff des deutschen Staates entzogen gewesen. 

Der Berliner Kunstrechtsexperte Peter Raue schätzt die Chancen für eine Rückübereignung des Welfenschatzes an die Erben der Kunsthändler deshalb als gering ein. Es handele sich bei dem insgesamt 44 Exponate umfassenden Welfenschatz in keinem Fall um NS-Raubkunst, sagte Raue am Mittwoch im Deutschlandradio Kultur. Der Erwerb habe im freien Handel stattgefunden, betonte Raue, der auch Vorsitzender des Vereins der Freunde der Nationalgalerie in Berlin ist. Anders als behauptet hätten die Kunsthändler, die den Welfenschatz 1935 von Amsterdam aus an den preußischen Staat verkauften, "keinen schlechten Deal gemacht", sagte der Jurist.

Das Händler-Konsortium hatte 1929, kurz vor dem weltweiten Börsenkrach, die 82 Einzelexponate für 7,5 Millionen Reichsmark vom Welfenhaus erworben. 40 Stücke konnten schließlich an verschiedene Museen und Privatleute vor allem in den USA veräußert werden. 1935 kaufte der preußische Staat, Träger der Berliner Museen, die verbliebenen 42 Teile des Schatzes für 4,25 Millionen Reichsmark. Zwei weitere Objekte wurden wenig später hinzugekauft.

Der Welfenschatz besteht unter anderem aus Goldschmiedearbeiten aus dem Mittelalter. Es handelte sich einst um den Kirchenschatz der Stiftskirche St. Blasius in Braunschweig und umfasste ursprünglich vermutlich 138 Stücke. Seit dem 17. Jahrhundert gehörte der Schatz dem Welfenhaus.