Die Stadt Pirmasens hatte im Herbst 2012 wegen der geplanten Auftritte rechtsextremer Musikgruppen die Teilnahme von Kindern unter 14 Jahren an dem "Pfalztreffen" der NPD komplett untersagt. Jugendliche unter 18 durften nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten kommen.
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Zuvor hatte die Stadt vergeblich versucht, die Versammlung ganz zu verhindern. Als dies nicht gelang, wurde das Treffen mit einer Reihe von Auflagen genehmigt, gegen die der NPD-Kreisverband im Nachhinein gerichtlich vorging. Die Neustädter Verwaltungsrichter folgten dem Argument, die Versammlungsfreiheit sei unzulässig eingeschränkt worden, jedoch nicht. Die Teilnahme von Kindern und unbegleiteter Jugendlicher am "Pfalztreffen" hätte gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes verstoßen, heißt es in dem Urteil.
Kinder seien nicht in der Lage, sich dem Einfluss der Rechtsrock-Gruppen zu entziehen. Allgemein gebe es in Deutschland kein Anrecht darauf, seine Kinder zu beliebigen Veranstaltungen mitzunehmen. Die von dem Verbot betroffenen Eltern müssten die Einschränkungen bei dem NPD-Treffen ebenso hinnehmen wie im Fall von Kinofilmen mit Altersbeschränkungen.