Das EU-Recht beinhalte eine Reihe von Schutzklauseln gegen den Missbrauch von Sozialleistungen, unterstrich Andor. Neue Gesetze seien deshalb nicht nötig.
Anlass der Diskussion ist die seit dem 1. Januar geltende Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien. Sie brauchen nun kein Visum und keine Arbeitserlaubnis mehr, um sich in Deutschland niederlassen zu können. Die CSU warnt vor einer Überlastung der Sozialsysteme und fordert verschärfte Maßnahmen gegen Sozialmissbrauch durch Zuwanderer.
Andor: 20 Prozent des EU-Sozialfonds für Integration nutzbar
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Andor räumte ein, dass in einigen Kommunen durch den Zuzug von EU-Migranten Belastungen entstehen könnten, etwa im Bildungsbereich, am Wohnungsmarkt oder bei den Sozialausgaben. "Man muss diese Probleme angehen", sagte der EU-Kommissar aus Ungarn. So könnten zusätzliche Steuereinnahmen, die der Staat durch zugezogene ausländische Arbeitnehmer erhält, an die Kommunen fließen.
Außerdem könnten die EU-Staaten künftig mindestens 20 Prozent des milliardenschweren EU-Sozialfonds für die Integration europäischer Migranten in den Städten und Gemeinden benutzen, fügte der Sozialkommissar hinzu. Im Februar wolle die Kommission Bürgermeister aus ganz Europa einladen und mit ihnen über die soziale Integration von Zuwanderern debattieren.