Gaststätten-Gewerkschaft warnt vor "Scheinmindestlohn"

Gaststätten-Gewerkschaft warnt vor "Scheinmindestlohn"
Im Streit um den geplanten flächendeckenden Mindestlohn in Deutschland warnt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) vor Ausnahmen. Wenn ganze Gruppen wie zum Beispiel Rentner ausgenommen würden, "dann wird keine sinnvolle untere Grenze gegen Lohndumping, sondern ein wirkungsloser Scheinmindestlohn eingeführt", sagte die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger der Tageszeitung "Die Welt" (Samstagsausgabe).

Der Mindestlohn müsse auch für Minijobber gelten, fügte die Gewerkschaftschefin hinzu. Allein im Gastgewerbe gibt es heute fast eine Million Beschäftigte in Minijobs. CSU-Chef Horst Seehofer hatte bei der von der Bundesregierung geplanten Einführung eines Mindestlohns Ausnahmen gefordert, zum Beispiel für Saisonarbeiter und Praktikanten.

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Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall sieht beim flächendeckenden Mindestlohn "die Gefahr, dass die Einstiegsmöglichkeiten für Unqualifizierte und Geringqualifizierte schlechter werden". Deshalb sei eine Differenzierbarkeit nach Regionen und Branchen wichtig, sagte ein Sprecher: "Grundsätzlich sollten wir aber mehr darüber reden, wie man nach dem Einstieg den Aufstieg gestaltet, statt nur über Einstiegsbedingungen zu diskutieren."

Im nächsten Jahr wird vom Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ein Gesetzentwurf zum Mindestlohn erwartet. Union und SPD hatten sich in den Koalitionsverhandlungen auf die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 verständigt. Ab 2017 soll er "uneingeschränkt" gelten.