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Im jahrelangen Streit um die Finanzierung des Religionsunterrichts in Berlin zeichnet sich offenbar eine Lösung ab. Der Berliner Senat werde im nächsten Jahr mit den Kirchen neu über die Höhe der Zuschüsse verhandeln, kündigte der auch für Religion zuständige Kulturstaatssekretär André Schmitz (SPD) in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin an. Konsistorialpräsident Ulrich Seelemann von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz begrüßte die Initiative. Zugleich mahnte er eine rasche Umsetzung an.
Bisher zahlt das Land Berlin den Kirchen beim Religionsunterricht bis zu 90 Prozent der Personalkosten für Lehrer an staatlichen Schulen. Allerdings werden dafür seit etlichen Jahren die durchschnittlichen Personalkosten von 2002 zugrunde gelegt. Die Kirchen bemängeln seit längerem, dass seit 2010 enorme Kostensteigerungen zu verzeichnen gewesen seien und die tatsächlichen Kosten der Kirchen inzwischen nicht mehr gedeckt würden.
"Weil die Personalkostensteigerungen seit 2002 nicht berücksichtigt wurden, ist die Zuschussquote trotz aller Rationalisierungsbemühungen so gesunken, dass die Erteilung des Religionsunterrichts mittlerweile gefährdet ist", betonte Seelemann. Es sei "höchste Zeit", dass Gespräche geführt würden, um wieder eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung zu gewährleisten, die den Bestand des weiterhin stark nachgefragten Religionsunterrichts nicht gefährdet.
Ein "Zeichen guten Willens"
Kulturstaatsekretär Schmitz bezeichnete den Auftrag des Berliner Abgeordnetenhauses an den Senat, neu mit den Kirchen zu verhandeln, als "politische Auflage an seine Verwaltung". Nach seinen Worten werden sich die noch abzuwartenden Ergebnisse der Verhandlungen erstmals im Doppelhaushalt 2016/17 niederschlagen. Schmitz warnte jedoch vor zu großen Erwartungen. Eine sofortige volle Anpassung der Kosten für die Religionslehrer an die Kosten für die staatlichen Lehrer würde den Senat einen zweistelligen Millionenbetrag kosten.
Seelemann betonte indes, dass aus Sicht der evangelischen Kirche ein Ergebnis schon für 2015 anzustreben sei. Dies könne in einem Nachtragshaushalt des Landes umgesetzt werden. "Andernfalls müssen bereits kurzfristig erhebliche Einschnitte im Religionsunterricht in Berlin vorgenommen werden", sagte der Konsistorialpräsident.
Schmitz hob hervor, dass es sich bei den angekündigten Verhandlungen auch um ein Zeichen des guten Willens seitens des Abgeordnetenhauses und des Senates handele. Formaljuristisch sei das Land nicht verpflichtet, die 2002 festgeschriebenen Summen zu erhöhen. Allerdings habe er "ein gewisses Verständnis" für die Argumentation der Kirchen, dass die Kosten seither enorm gestiegen seien, sagte Schmitz weiter.