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Dem neuen "Gesetz zum Schutz des Lebens des Empfangenen und der Rechte der Schwangeren" zufolge sollen Frauen in Spanien nur abtreiben dürfen, wenn die Schwangerschaft ihre seelische oder körperliche Gesundheit gefährdet oder die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist. Derzeit dürfen Frauen in Spanien bis zur 14. Schwangerschaftswoche abtreiben, ohne dafür Gründe angeben zu müssen.Justizminister Alberto Ruíz-Gallardón begründete die Reform mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichts, das sich bereits 1985 gegen eine Fristenlösung ausgesprochen habe, wie sie seit 2010 gilt. In Spanien haben 2011 rund 118.00 Frauen abgetrieben.
Auch im Falle einer Missbildung des Fötus dürfen Frauen dem vorgestellten neuen Entwurf zufolge nur dann abtreiben, wenn ein ärztliches Gutachten bestätigt, dass die Schwangerschaft die seelische oder körperliche Gesundheit der Frau gefährdet. Damit verschärft der Entwurf, der noch vom Parlament gebilligt werden muss, auch die bereits zwischen 1985 und 2010 gültige Indikationsregelung, nach der eine Missbildung des Fötus für eine Abtreibung ausreichte. Die ärztlichen Gutachten dürften zudem nicht mehr von den Abtreibungskliniken ausgestellt werden, Minderjährige würden wieder das Einverständnis ihrer Eltern benötigen.