Das Verwaltungsgericht Schleswig erklärte am Dienstag entsprechende Gebührenbescheide in Höhe von über 8.000 Euro für rechtswidrig, teilte die Gerichts-Pressestelle mit. Die Gebührenbescheide wurden aufgehoben. Gegen die Urteile ist Berufung möglich. (AZ: 3 A 269/12 und 3 A 270/12).
###mehr-artikel###
Die Kläger hatten im Dezember 2010 in Mecklenburg-Vorpommern an einer Demonstration gegen einen Castor-Transport von Frankreich nach Lubmin teilgenommen und sich an die Gleise der Fahrstrecke angekettet. Nachdem die Polizei die Auflösung der Demonstration angeordnet hatte, brachen Beamte die Ketten auf und transportierten die Demonstranten ab. Anschließend erhielten die Aktivisten Bescheide, mit denen sie zum Ersatz der entstandenen Kosten verpflichtet wurden.