Erste Gründungen erfolgten vor über 150 Jahren in der Landwirtschaft und im Handwerk - die Vorläufer der heutigen Volks- und Raiffeisenbanken. Dass Genossenschaften als Rechtsform bis heute ihren Reiz nicht verloren haben, begründen Fachleute vor allem damit, dass sie wirtschaftlich selbstständig am Markt agieren und unabhängig sind von staatlichen Subventionen wie auch von renditeorientierten Investoren.
###mehr-artikel###Wesenszweck einer Genossenschaft, die mindestens drei Gründer haben muss, ist die Förderung der Mitglieder. Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung sind unverzichtbare Merkmale - die Mitglieder sind stets Entscheidungsträger, Geschäftspartner und Kapitalgeber in einer Person.
Vereinfacht gesagt, wird über das Genossenschaftsmodell gemeinsames Kapital zum Zweck der Mitglieder eingesetzt und diesen daraus ein Vorteil verschafft, zum Beispiel über vergünstigte Mieten in einer Wohngenossenschaft. Der Unterschied zum eingetragenen Verein, der ähnlich demokratisch verfasst ist, liegt darin, dass ein Verein in der Regel nicht wirtschaftlich tätig ist.
Auch im Kultur- und Sozialbereich
Seit einer Gesetzesreform 2006 können Genossenschaften auch im Bereich Soziales und Kultur gegründet werden. Damit bietet sich eine Möglichkeit, die Arbeit der Wohlfahrtsverbände, bürgerschaftliches Engagement und soziale Unternehmen um einen Baustein sozialer Infrastruktur zu ergänzen. Egal, ob etwa Mehrgenerationenprojekte, Stadtteilinitiativen, Dorfläden, inklusive Wohnanlagen oder ein Palliativdienst entstehen sollen, die Rechtsform der Genossenschaft kann der richtige Hebel sein - auch deshalb, weil nach dem sogenannten Demokratieprinzip jedes Mitglied das gleiche Stimmrecht hat, egal, wie hoch seine eingebrachten Kapitalanteile sind.