Das geht aus dem Koalitionsvertrag hervor, den Union und SPD in der Nacht zum Mittwoch in Berlin abschließend ausgehandelt haben. Damit würde die Ausleihdauer wieder gesetzlich begrenzt, was seit der Agenda 2010 der damaligen rot-grünen Bundesregierung nicht mehr der Fall ist.
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Die Höchstdauer von 18 Monaten ist ein Kompromiss. Die Sozialdemokraten wollten die Ausleihdauer auf zwölf Monate begrenzen. Die Union wollte 24 Monate festlegen, was der gesetzlichen Grenze vor der Deregulierung durch die Agenda-Politik entsprochen hätte. Die Union setzte sich aber damit durch, den Tarifpartnern in der Einsatzbranche eine Hintertür zu öffnen. Sie können abweichende Regelungen vereinbaren.
Eine Verbesserung der sozialen Absicherung für Minijobber wollen Union und SPD nun doch nicht angehen. Im abschließenden Koalitionsvertrag ist nicht mehr vorgesehen, dass alle Minijobber rentenversichert sein müssen - wie es in einem Zwischenentwurf geplant war.
Minijobber sind seit Beginn dieses Jahres zwar automatisch rentenversichert - können sich davon aber befreien lassen. Sie müssen für ihre Rentenbeiträge zum Teil selbst aufkommen, weil die Arbeitgeberpauschale unter dem Beitragssatz von gegenwärtig 18,9 Prozent liegt.