"Den Flüchtlingen wird von vermeintlichen Unterstützern vorgegaukelt, dass eine Aufenthaltsgenehmigung als Gruppenlösung möglich ist", kritisierte Veit, der als Berichterstatter für Flüchtlingsfragen in der SPD-Bundestagsfraktion aktiv ist.
Unrealistische Hoffnungen
Diese Aussage sei falsch. "Wer das den Flüchtlingen erzählt, der belügt sie", betonte der SPD-Politiker. Für eine Gruppenlösung gebe es keine Rechtsgrundlage. Als "absurd" bezeichnete Veit die Vorstellung, dass Menschen aus verschiedenen Herkunftsstaaten ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland erwirken könnten, weil sie sich wie etwa am Oranienplatz als Gruppe zusammenschließen. "Wer auch immer den Flüchtlingen das Gegenteil erzählt, der missbraucht sie für seine eigenen politischen Interessen", sagte Veit.
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Er fügte hinzu, dass vermeintliche Unterstützergruppen derzeit nicht nur in Berlin, sondern auch in Hamburg Flüchtlinge rechtlich falsch beraten und ihnen somit unrealistische Hoffnungen auf ein dauerhaftes Bleibereicht ohne Einzelüberprüfung machten. Die Unterstützer der protestierenden Flüchtlinge berufen sich demnach dabei auf Paragraf 23, Absatz 1 des Aufenthaltsrechtes.
Der SPD-Politiker hält allerdings eine Lösung für möglich, ähnlich wie bei den Flüchtlingen, die Ende Oktober am Brandenburger Tor aus Protest gegen ihre Asylverfahren in den Hungerstreik getreten waren. Hier sei eine "gründliche und schnellere Überprüfung der Einzelschicksale durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" erreicht worden.
Veit hatte damals die Gruppe am Brandenburger Tor zu einem Abbruch ihres lebensbedrohlichen Hunger- und Durststreik bewegen können. Zwei dieser Flüchtlinge sollen inzwischen dauerhaften Asylschutz erhalten. "Entscheidet ist, dass die Flüchtlinge rechtlich korrekt beraten werden", betonte Veit.