Westfälische Kirche für öffentliche Segnung von Homo-Paaren

Westfälische Kirche für öffentliche Segnung von Homo-Paaren
Für homosexuelle Paare soll es auch in der Evangelischen Kirche von Westfalen in Zukunft in öffentlichen Gottesdiensten eine Segnung geben.

Die Kirchenleitung soll bis zur nächsten Synodentagung einen Weg eröffnen, der "die gottesdienstliche Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ermöglicht", beschloss das Kirchenparlament der viertgrößten Landeskirche am Freitag in Bielefeld nach kontroverser Diskussion.

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In den 20 evangelischen Landeskirchen sind die Regelungen zur Segnung homosexueller Partnerschaften unterschiedlich. Während es in einigen Landeskirchen eigene Segnungsgottesdienste gibt, ist andernorts nur eine seelsorgerliche Begleitung des Paares vorgesehen. Als besonders liberal gilt die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau. Seit einer Synodenentscheidung vom Juni 2013 ist die Segnung eines gleichgeschlechtlichen Paares der kirchlichen Trauung weitgehend gleichgestellt. Wie die Heirat von Mann und Frau wird sie in das Kirchenbuch eingetragen.

Bislang gibt es in Westfalen für gleichgeschlechtliche Paare lediglich eine "pastorale Begleitung" in nichtöffentlichen Andachten. Nun gehe es um eine Öffnung der kirchlichen Praxis hin zu denen, "die ob ihrer familiären Lebensweise in der Kirche die Erfahrung von Ausgrenzung machen mussten und müssen", hieß es zur Begründung. Menschen, die in Treue und liebevoller Fürsorge miteinander lebten, bräuchten "einen Rahmen, eine Form, die sie trägt".

Genauer klären will die westfälische Kirche das evangelische Eheverständnis. Die theologischen Unterschiede von kirchlicher Trauung und anderen gottesdienstlichen Segenshandlungen müsse herausgearbeitet werden. Auch die Frage der unterschiedlichen Bibelauslegung soll näher beleuchtet werden.