Wie aus einer am Montag von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz veröffentlichten Umfrage hervorgeht, finden fast 77 Prozent, dass dies gesondert geregelt werden muss. Befragt wurden den Angaben zufolge 120 Jugendschützer, Polizisten und Ordnungsamtmitarbeiter.
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Allerdings sind die Praktiker unschlüssig, wie der Aufenthalt von Minderjährigen bei solchen Events geregelt werden soll. Eine Übertragung der Regelungen für Gaststätten mit Alkoholausschank, in denen Jugendliche allein erst ab einem bestimmten Alter und nur bis zu einer bestimmten Uhrzeit Zutritt haben, halten 42 Prozent der Befragten für sinnvoll. 36 Prozent halten dies indes nicht für praxisgerecht. 22 Prozent machten keine Angaben. Eine deutliche Mehrheit (79 Prozent) sprach sich für eine Anmeldepflicht für Events aus, um - wenn nötig - dem Alter gemäße Auflagen erteilen zu können.
Wie aus der Umfrage weiter hervorgeht, finden die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz Jugendlicher in Kneipen und Discos weitestgehend Zustimmung. 76 Prozent wollen, dass die Regeln zum Besuch von Diskotheken, bei dem gegebenenfalls eine Begleitperson dabei sein muss, beibehalten werden, selbst wenn die Abgabe von Alkohol an Jüngere verboten ist. Eine Mehrheit (58 Prozent) findet die Regelung auch ausreichend, nur acht Prozent der Befragten würden sie gern verschärft sehen.