"Es gibt wieder ein lebendiges Judentum in Deutschland", sagte der orthodoxe Rabbiner dem Evangelischen Pressedienst (epd). Apel ist Mitglied im Ständigen Ausschuss der Europäischen Rabbinerkonferenz, die von Freitag bis Dienstag zum ersten Mal seit dem Holocaust in Deutschland tagt.
Zu der Versammlung, bei der am Sonntag in der Berliner Brunnenstraße an die Opfer der Pogromnacht vom November 1938 erinnert werden soll, werden rund 220 Rabbiner aus ganz Europa erwartet. In der Brunnenstraße befindet sich das orthodoxe Rabbinerseminar, das in der NS-Zeit geschlossen und erst 2003 wiedereröffnet wurde. Geplant ist zudem ein Treffen mit Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sowie mit dem Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland. Themen der Konferenz sind unter anderem das Schächten von Tieren und die religiös motivierte Beschneidung.
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Apel, der im Vorstand der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland sitzt, kritisierte die im vergangenen Jahr geführte Diskussion um die religiös motivierte Beschneidung scharf. Die jüdische Gemeinde sei "tief verletzt von der Diskussion" sagte der Rabbiner. "Wir haben nicht erwartet, dass 75 Jahre nach der Pogromnacht so ein Thema in Deutschland begonnen wird." Zwar sei stets mit dem Kindeswohl argumentiert worden, sagte er. Hinter dieser Argumentation vermute er allerdings antisemitische Gründe. Im Judentum werden Jungen traditionell acht Tage nach der Geburt beschnitten.
Er begrüßte zugleich das Ende 2012 verabschiedete Beschneidungsgesetz in Deutschland. Dem Gesetz ging ein monatelanger Streit voraus, der inzwischen auch die europäische Ebene erreicht hat. Eine Anfang Oktober verabschiedete Resolution der parlamentarischen Versammlung des Europarates, in der die Beschneidung kleiner Jungen aus religiösen Gründen wie auch die weibliche Genitalverstümmelung als "besorgniserregend" bezeichnet worden war, nannte Apel "heikel".
Kritisch sieht Apel zudem ein Schächtverbot, wie es Polen in diesem Jahr erlassen hat. Nach dem deutschen Tierschutzgesetz ist das Schächten ohne vorherige Betäubung verboten. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2002 müssen Behörden jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn ein Antragsteller persönlich der Überzeugung ist, dass sein Glaube das Schächten erfordert. Das Schächten, das heißt das Ausblutenlassen der Tiere, sei "nicht schlimmer oder härter als andere Methoden", verteidigte Apel die Praxis.