Die sexuelle Ausrichtung eines Menschen sei für die Identität so bedeutsam, dass ein Verzicht darauf nicht verlangt werden könne, unterstrich der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Schwere Grundrechtsverletzungen oder Repressalien gegen Homosexuelle, beispielsweise die Verhängung einer Gefängnisstrafe, seien als Verfolgung zu werten. (Az: C-199/12, C-200/12, C-201/12)
In dem Fall geht es um drei Bürger aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal. In allen drei Ländern gelten homosexuelle Handlungen als Verbrechen, Schwule müssen mit hohen Geld- oder Haftstrafen rechnen. Die drei Afrikaner hatten in den Niederlanden Asyl beantragt. Niederländische Richter hatten den EuGH um Auslegung einer EU-Richtlinie über den Flüchtlingsschutz gebeten. Die niederländischen Behörden müssen nun im Licht des EuGH-Urteils über die Anträge entscheiden.