Die Verwertungsgesellschaft Wort hat Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München zum Verteilungsschlüssel angekündigt. Das Urteil stelle die gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen innerhalb einer Verwertungsgesellschaft grundlegend infrage und führe zu praktisch kaum lösbaren Schwierigkeiten, erklärte die VG Wort am Donnerstag. Das Gericht hatte am 17. Oktober entschieden, dass die VG Wort einen Teil der Tantiemen des Klägers nicht ohne weiteres an die Verlage ausschütten darf. Geklagt hatte ein Patentrichter, der wissenschaftlich publiziert.
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Das Gericht habe eine Beteiligung des Verlags davon abhängig gemacht, dass der Autor seine Rechte an den Verlag abtritt und diese Rechte bei der VG Wort eingebracht würden, teilte die Verwertungsgesellschaft mit. Dem Urteil zufolge komme es also auf individuelle Vereinbarungen zwischen Autoren und Verlagen an. Der VG Wort seien vertragliche Vereinbarungen zwischen Autoren und Verlagen aber gar nicht bekannt. Eine Auszahlung nur an einen Berechtigten, also Autor oder Verlag, wäre nach Angaben der VG Wort zudem nicht mit der Satzung der Gesellschaft vereinbar. Die VG Wort will Ende November über das weitere Vorgehen beraten.
Die VG Wort nimmt die sogenannten Zweitverwertungsrechte von Autoren war. Auf diesem Weg bekommen Autoren Geld, wenn ihre Texte kopiert oder in Pressespiegeln verwendet werden. Im vergangenen Jahr schüttete die VG Wort rund 120 Millionen Euro an Autoren und Verlage aus, die nach einem festgelegten Schlüssel verteilt werden. Der bisherige Plan sieht eine Verteilung im Verhältnis 70 zu 30 an Urheber und Verlage vor. Im Bereich wissenschaftlicher Texte erhalten die Verlage 50 Prozent der Tantiemen.