Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat dazu eine Gesetzesreform erarbeitet, die die Synode im November in Düsseldorf verabschieden soll. Bei der Kirche und ihrer Diakonie sind bundesweit 677.000 Menschen beschäftigt. Die Gewerkschaft ver.di lehnt das neue Gesetz ab.
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Mit dem neuen Kirchengesetz, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, sollen die Vorgaben umgesetzt werden, die das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in seinem Urteil vom 20. November 2012 zum Tarifrecht der Kirchen gemacht hat. Somit wären die erzielten Lohnvereinbarungen für alle kirchlichen und diakonischen Einrichtungen verbindlich und dürften nicht unterschritten werden. Lohnabschlüsse könnten sowohl in kircheneigenen Arbeitsrechtlichen Kommissionen als auch in sogenannten kirchengemäßen Tarifverträgen zustande kommen. Kirchengemäß heißt: Tarifkonflikte sind im Konsens zu lösen, Streiks sind verboten. Bei Uneinigkeit der Sozialpartner entscheidet ein neutraler, unabhängiger Schlichter über den Tarifabschluss.
Gewerkschaften sollen sich künftig ausdrücklich sowohl in den Kirchenbetrieben als auch in den Lohnkommissionen betätigen dürfen. Das BAG hatte 2012 gemäß dem Grundgesetz eine "koalitionsmäßige" Beteiligung der Gewerkschaften verlangt. Von ver.di liegt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Klage gegen das kirchliche Arbeitsrecht vor.
Arbeitnehmervertreter werden in dem Gesetzentwurf der EKD aufgewertet. So soll in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen eine "strukturelle Parität" herrschen. Dazu wird die Arbeitnehmerseite mit mehr finanziellen Mitteln ausgestattet.
Das neue Arbeitsrecht soll nach der Verabschiedung durch die EKD-Synode, die vom 9. bis 13. November in Düsseldorf tagt, im nächsten Jahr in Kraft treten. Diakonischen Arbeitgebern wird allerdings ein fünfjähriger Übergangszeitraum bis Ende 2018 eingeräumt. So lange bekommen Betriebe Zeit, um ihre Arbeitsverträge den Anforderungen des neuen Gesetzes anzupassen.