Das ergab eine Umfrage der "Passauer Neuen Presse" (Samstagsausgabe) bei den zuständigen Behörden und Ministerien in 16 Bundesländern. Die Summe der Anträge aus den 14 Ländern, die exakte Angaben machten, beläuft sich demnach auf 50.313. Aus Niedersachsen und Brandenburg gab es keine Zahlen zum Stand der Anträge.
Der Anspruch auf Betreuungsgeld ist am 1. August parallel zum Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für unter dreijährige Kinder in Kraft getreten. Eltern, die für die Betreuung ihres ein- oder zweijährigen Kindes keinen öffentlich geförderten Platz in Anspruch nehmen, können vom Staat 100 Euro, im kommenden Jahr dann 150 Euro pro Monat bekommen.
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Mit 14.069 stammen der Umfrage zufolge die meisten Anträge aus dem bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen. In Bayern waren es 11.953, in Baden-Württemberg 10.852. In Hessen wurden 5.088 Anträge registriert, in Hamburg 1.074, im Saarland 903, in Thüringen 713, in Mecklenburg-Vorpommern 365 und in Berlin 534. Rheinland-Pfalz zählte bis Mitte September 1.685 Anträge, Sachsen bis Ende August 849. In Bremen (ohne Bremerhaven) waren es bis Anfang vergangener Woche 320 Anträge.
In vielen Bundesländern bleibt die Ablehnungsquote hoch, wie die Umfrage ergab. So wurden in Berlin 34 Prozent der Anträge zurückgewiesen, weil es um Kinder ging, die vor dem Stichtag 1. August 2012 geboren wurden. In Nordrhein-Westfalen lag die Ablehnungsquote bei 22,5 Prozent, in Hessen bei rund 20 Prozent.
Um an das Betreuungsgeld zu kommen, müssen Eltern in der Regel ein Formular vom Amt besorgen oder im Internet herunterladen, ausfüllen und absenden. Anders in Bayern: Die dort zuständige Stelle verschickt an Eltern, deren Kind sich dem 1. Geburtstag nähert, vorausgefüllte Antragsformulare.