Kirchenrat Frank Zeeb von der württembergischen Landeskirche betonte am Freitag auf epd-Anfrage den hohen Wert des öffentlichen Gedenkens an die Toten. Dies werde "ausradiert", wenn die Angehörigen die Urne mit der Asche eines Verstorbenen bis zu zwei Jahre lang zu Hause aufbewahren dürften, bevor sie in einer Grabstätte beigesetzt wird. Eine entsprechende Novellierung des Bestattungsrechts will die rot-grüne Regierungskoalition in Bremen durchsetzen.
Die geplante Lockerung des Bestattungsrechts in Bremen war zuvor bereits in der Bremischen Kirche und in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auf Kritik gestoßen. Dies gehe zu weit, sagte Vizepräsident Thies Gundlach vom EKD-Kirchenamt in Hannover dem epd. Damit werde eine Tendenz zur Privatisierung von Religion gefördert und Trauer aus der Öffentlichkeit verdrängt.
Wesentliche Elemente einer christlichen Trauerkultur
Zeeb wies darauf hin, dass die öffentliche Dimension der Trauer wegfalle, "wenn ich die Urne mit nach Hause nehme und sie auf den Kaminsims oder unter den Fernseher stelle". Wolle dann etwa ein alter Schulkamerad vor der Urne des Verstorbenen trauern, müsse er bei der Familie klingeln und gewissermaßen auf dem Wohnzimmersofa Platz nehmen. Im eigenen Wohnzimmer könne zudem theoretisch jeder mit der Asche machen, was er will. Die "Schutzfunktion" der Öffentlichkeit sei hier nicht mehr gegeben.
Oberkirchenrat Matthias Kreplin von der badischen Landeskirche sagte dem epd, der bislang geltende Friedhofszwang mache Grabstellen zu öffentlichen Gedenkorten. Ein würdiger Umgang mit den Toten und öffentliche Orte zum Trauern seien wesentliche Elemente einer christlichen Trauerkultur. Deshalb sei es sinnvoll, am Friedhofszwang festzuhalten.