Auch Baden-Württemberg will Bestattungsrecht lockern

Auch Baden-Württemberg will Bestattungsrecht lockern
Nach Bremen plant auch Baden-Württemberg eine Lockerung des Bestattungsrechts.

Die wichtigsten Änderungen würden derzeit vom Sozialministerium "in Gesetzesform gegossen", teilte Ministeriumssprecher Helmut Zorell am Donnerstag auf epd-Anfrage in Stuttgart mit. Demnach soll "die Ausgestaltung von Bestattungen vermehrt dem Dialog vor Ort und der anschließenden Konkretisierung in den Friedhofssatzungen überlassen werden". Eine Lockerung der Regularien bedeute jedoch nicht, "dass bisher in Baden-Württemberg gepflegte und gelebte Rituale - deren Bedeutung für die Trauerarbeit nicht unterschätzt werden darf - aufgegeben werden müssten".

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Zu den wichtigsten geplanten Änderungen gehört demnach die "Aufhebung der Sargpflicht bei Erdbestattungen". Damit wolle man Mitbürgern islamischer Religionszugehörigkeit entgegenkommen. Zudem sollen Urnenfriedhöfe außer auf Friedhöfen "auch an anderen öffentlich zugänglichen Orten eingerichtet werden" können. Nach Ablauf der Ruhezeit sollen Urnen endgültig auf Friedhöfen bestattet werden. "Eine Herausgabe der Urnen an Angehörige ist nicht vorgesehen", hieß es. Die Trägerschaft von Urnenfriedhöfen werde auf Kommunen oder Kirchen und Kirchengemeinden sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, beschränkt bleiben.

Der Ministeriumssprecher verwies darauf, dass sich die vier Fraktionen im Landtag bereits nach einer Expertenanhörung auf Eckpunkte für eine Reform des Bestattungsrechts geeinigt hatten. In Baden-Württemberg betrage der Bevölkerungsanteil der beiden christlichen Volkskirchen nur noch rund 68,5 Prozent. "Argumente, die sich in der Debatte über das Bestattungswesen auf die vermeintlich feste christliche Tradition berufen, verlieren damit an Gewicht", erläuterte Zorell. Vielmehr sei Baden-Württemberg zunehmend von religiösem und kulturellem Pluralismus geprägt, der sich auch in "individuellen Vorlieben" ausdrücke.

In Bremen wollen die Befürworter der Novelle durchsetzten, dass Angehörige die Urne mit der Asche eines Verstorbenen in Zukunft für zwei Jahre zu Hause aufbewahren dürfen. Erst dann müsste sie in einer Grabstätte beigesetzt werden, die zuvor reserviert und nachgewiesen werden muss.