Gesetzliche Kassen müssen Operation nach Genitalverstümmelung zahlen

Gesetzliche Kassen müssen Operation nach Genitalverstümmelung zahlen
Die gesetzlichen Krankenkassen sind ab sofort verpflichtet, die Kosten für die Behandlung von Mädchen und Frauen zu übernehmen, die von Genitalverstümmelung betroffen sind. Das teilte die Frauenrechtsorganisation "Terre des Femmes" am Mittwoch in Berlin mit.

Komplikationen bei beschnittenen Frauen wurde in den medizinischen Diagnoseschlüssel aufgenommen, der festlegt, bei welchen Diagnosen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen müssen. Bislang konnten die gesetzlichen Kassen selbst entscheiden, ob sie die Behandlungskosten bei Genitalverstümmelung übernehmen. Das gilt auch weiterhin für die privaten Krankenkassen.

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"Die Aufnahme in den medizinischen Diagnoseschlüssel ist ein großer Erfolg für die etwa 24.000 in Deutschland lebenden Mädchen und Frauen, die diese Menschenrechtsverletzung erleben mussten und bis heute unter den Folgen leiden", sagte Irmingard Schewe-Gerigk, Vorstandsvorsitzende von Terre des Femmes. "Bereits einfache Operationen können Komplikationen bei der Geburt, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr und chronische Leiden beenden."

Bundestag und Bundesrat haben im Sommer ein Gesetz verabschiedet, das weibliche Genitalverstümmelung als eigenen Straftatbestand mit Haftstrafen zwischen einem und 15 Jahren ahndet. Weltweit leiden etwa 125 Millionen Frauen an den Folgen von Beschneidungen.