Bei der Reform des Polizeiaufgabengesetzes bestehe die Gefahr, dass das Beichtgeheimnis nicht ausreichend gesichert sei, erklärte der Leiter des Katholischen Büros Erfurt, Winfried Weinrich, am Montag. Telekommunikation und Wohnräume dürfen nach dem Entwurf unter Umständen überwacht werden, wenn um Leib und Leben gefürchtet werden muss.
Beichtgeheimnis absolut und unverletzlich
Weinrich forderte Nachbesserungen, da sich das Beichtgeheimnis auch auf kirchliche Räume, Krankenhäuser, Seniorenheime, Haftanstalten sowie die Telefonseelsorge erstrecken könne. Das Beichtgeheimnis sei absolut und unverletzlich, sagte er. Nicht zuletzt sei das Vertrauen darauf, dass keine Dritten die Inhalte der Beichte erfahren, die Grundlage des besonderen Verhältnisses zwischen Priester und Beichtendem.
Die geplante Novelle des Polizeiaufgabengesetzes steht an diesem Dienstag auf der Tagesordnung des Innenausschuss im Thüringer Landtag. Wenn sich das Gremium auf eine Beschlussempfehlung einigt, kann der Gesetzentwurf bereits Ende der Woche bei der zweiten Lesung im Landtag verabschiedet werden.