Anhörung der "Zwölf Stämme"-Eltern vor dem Amtsgericht Ansbach

Anhörung der "Zwölf Stämme"-Eltern vor dem Amtsgericht Ansbach
Vor dem Amtsgericht Ansbach hat die Anhörung von Mitgliedern der umstrittenen Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" zum Vorwurf der Kindesmisshandlung begonnen.

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Nach Inobhutnahme der 40 Kinder der Sekte vergangene Woche in Wörnitz in Mittelfranken sowie am Hauptsitz im schwäbischen Klosterzimmern würden im "einstweiligen Verfahren" nun fünf Elternpaare gehört, sagte Amtsgerichtsdirektorin Gudrun Lehnberger dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag.

Den Sektenmitgliedern wurde vorläufig das Sorgerecht entzogen. Ihnen wird "erhebliche und dauerhafte Kindesmisshandlung" angelastet.

Misshandlungsvorwürfe werden geprüft

Der ebenfalls noch für diese Woche geplante Beginn der Anhörungen vor dem Amtsgericht Nördlingen verschiebt sich auf kommende Woche. Ab Mittwoch werde dort im ersten einstweiligen Verfahren ein Elternpaar angehört, sagte Amtsgerichtsdirektor Helmut Beyschlag. Es sei unklar, wie lange sich die Anhörungen hinzögen.

In den beiden "einstweiligen Anordnungsverfahren" sollen die Vorwürfe überprüft werden. Danach entscheiden die Richter, ob der vorläufige Entzug des Sorgerechts bestehen bleibt, abgeändert oder verworfen wird.

Die Sekte wurde in den 1970er Jahren von einer kleinen Gruppe in den USA gegründet. Sie ist nach den Zwölf Stämmen Israels benannt, die nach der hebräischen Bibel "Tanach" das von JHWH (Eigenname Gottes im Tanach) erwählte Volk Israel bilden. Weltweit gibt es vermutlich 2.000 Mitglieder.