Jobcenter muss mehr Geld für untergewichtigen Hartz IV-Empfänger zahlen

Jobcenter muss mehr Geld für untergewichtigen Hartz IV-Empfänger zahlen
Das Jobcenter Wetterau muss nach einem Gerichtsurteil einem stark untergewichtigen Mann zusätzlich zu der Hartz IV-Regelleistung Geld für seine teure Ernährung zahlen.

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Wie das Sozialgericht Gießen am Donnerstag mitteilte, leidet der Mann an einer "pulmonalen Kachexie", einer schweren Form der Abmagerung. Er muss daher eine besonders kalorienreiche Kost zu sich nehmen. Sein Hausarzt hat ihm ein Attest ausgestellt (Urteil vom 09.07.2013, AZ: S 22 AS 866/11 WA).

Das Jobcenter hatte es abgelehnt, die Kosten hierfür zu übernehmen, da es sich nicht um eine Erkrankung handele, für die ein Mehrbedarf zu gewähren sei. Dabei bezog es sich auf ein aus einem Satz bestehenden Gutachten des Amtsarztes.

In seinem Urteil ging das Gericht jedoch davon aus, dass der Kläger eine besondere Ernährung benötigt, um ein Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern. Der 56-jährige Kläger wiegt bei einer Körpergröße von 184 Zentimetern nur noch 55 Kilogramm. Das Jobcenter muss nun ermitteln, in welcher Höhe dem Kläger Mehrkosten zu zahlen sind.