Jetzt sei die Zeit reif dafür, das Ökumenepapier in den Abschnitten, die konfessionelle Differenzen ausdrücklich als überwunden erklären, "zur gemeinsamen Bekenntnisgrundlage der EKD zu machen", sagte Hein am Donnerstag in Kassel. Eine gemeinsame EKD ist nach Ansicht des Bischofs als "Kirche" möglich, ohne die historischen konfessionellen Prägungen von Gemeinden oder Landeskirchen zu leugnen oder zu nivellieren.
Die EKD vereint 20 lutherische, reformierte und unierte selbstständige Landeskirchen und nimmt für diese Gemeinschaftsaufgaben wahr. In der Verfassung der EKD wird seit 1991 auf die Leuenberger Konkordie Bezug genommen. Vor 40 Jahren hatten sich zahlreiche reformatorische Kirchen in Europa in Leuenberg bei Basel zu gegenseitiger Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft verpflichtet.
Leuenberger Konkordie als Meilenstein der Kirchengeschichte
Für den Protestantismus in Europa gilt dieser Konsens als ein Meilenstein, der die seit der Reformation bestehende Kirchentrennung beendete. Ein gemeinsames Verständnis des Evangeliums ist demnach nötig, alles andere ist nicht kirchentrennend. Angesichts dieser theologischen Übereinstimmung sei zu fragen, welche Bedeutung die traditionellen konfessionellen Unterschiede noch hätten, sagte der Bischof der kurhessischen Landeskirche, die 1973 zu den Erstunterzeichnern des Konsensdokumentes gehörte.
Zudem regte Hein an, Leuenberg als Modell für Fortschritte in der interkonfessionellen Ökumene zu nutzen. Wenn der Gedanke einer "versöhnten Gemeinschaft" in den Vordergrund gerückt werde, seien Unterschiede beim Amtsverständnis oder der kirchlichen Struktur nicht mehr entscheidend und auch nicht kirchentrennend. Bedingung für die Einheit sei ein gemeinsames Verständnis des Evangeliums und der Sakramente.