Wie die "Süddeutsche Zeitung" in ihrer Freitagsausgabe berichtet, dürfen die über 1.100 Mitarbeiter nur noch "in begründeten Ausnahmefällen" gestört werden. Schalten sie von sich aus in der Freizeit die Dienst-Handys aus oder rufen Nachrichten nicht ab, soll ihnen das nicht zum Nachteil gereichen.
Dem Zeitungsbericht zufolge haben sich die Leitung des Hauses und der Personalrat nach längeren Verhandlungen auf die neuen Erreichbarkeitsregeln geeinigt. Die Kernsätze des neuen Kodex lauteten, niemand sei verpflichtet, seine mobilen Zugänge außerhalb der Arbeitszeit zu nutzen. Eine Selbstausbeutung der Beschäftigten solle vermieden werden.
Die dienstliche Kontaktaufnahme soll künftig nur erlaubt sein, wenn es sich um Aufgaben handelt, die nicht aufgeschoben werden können. Der Kreis derer, die dafür in ihrer Freizeit kontaktiert werden, soll möglichst klein gehalten werden. Im Urlaub dürfen die Chefs ihre Untergebenen grundsätzlich nicht in Anspruch nehmen. Die Vereinbarung enthält auch Regelungen für die Arbeit mit dem Laptop von zu Hause oder von unterwegs.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte der "Süddeutschen Zeitung", vergleichbar detaillierte Regeln über die Erreichbarkeit außerhalb der individuellen Arbeitszeiten gebe es in keiner anderen obersten Bundesbehörde. Für viele Mitarbeiter sei es enorm wichtig gewesen zu wissen, wann sie erreichbar sein müssten und wann nicht: "Diese Klarheit haben sie jetzt schwarz auf weiß."
Dem Zeitungsbericht zufolge gibt es ähnliche Vereinbarungen in der Wirtschaft. So würden bei VW eine halbe Stunde nach Dienstschluss keine Mails mehr weitergeleitet. Die Telekom fordere ihre Mitarbeiter auf, in der Freizeit und im Urlaub dienstliche Telefonate und Schreiben zu unterlassen. Auch bei Eon, Puma und BMW gebe es Erreichbarkeitsregelungen.