Der Innenausschuss der Brüsseler Volksvertretung nahm am Mittwoch die Gesetzesnovellen zur "Aufnahmerichtlinie" und zur "Dublin-II-Verordnung" an. Unter anderem ist vorgesehen, dass Asylbewerber sich künftig neun Monate nach Antragstellung eine Arbeit suchen können. Laut bisherigem EU-Recht müssen sie dafür ein Jahr warten.
Minderjährige und Opfer von Folter sollen in Zukunft einen besseren Schutz erhalten. Klargestellt wird auch, aus welchen Gründen Asylsuchende inhaftiert werden dürfen. Die EU-Länder sind angehalten, die Häftlinge in speziellen Einrichtungen unterzubringen - die Inhaftierung im Gefängnis abseits von Strafgefangenen ist aber in Ausnahmefällen erlaubt. Heftige Kritik an dieser Regelung kam von den Grünen im Ausschuss. Bei der Sozialhilfe sind Asylsuchende den einheimischen Bedürftigen nicht gleichgestellt.
Länder, in denen eine unwürdige Behandlung droht
Erhalten bleibt auch die bisherige Regel, dass derjenige EU-Staat den Asylantrag bearbeitet, den der Migrant als erstes betreten hat. Die EU-Parlamentarierin Cornelia Ernst (Die Linke) kritisierte, bei der Dublin-II-Verordnung seien nur "kosmetische Änderungen" erzielt worden. Asylbewerber liefen immer noch Gefahr, in Länder wie Griechenland abgeschoben zu werden, in denen ihnen eine unwürdige Behandlung drohe.
Die EU hat sich das Ziel gesetzt, ihre Gesetze für ein gemeinsames Asylsystem bis Ende 2012 unter Dach und Fach zu bringen. Die Aufnahmerichtlinie und die Dublin-II-Verordnung sind bereits informell mit dem EU-Ministerrat ausverhandelt. Das Plenum des Europaparlaments soll Ende des Jahres über die beiden Texte abstimmen.