Damit seien zahlreiche Forderungen der Kirchen und Verbände berücksichtigt worden, sagte Innenminister Boris Pistorius (SPD) am Dienstag in Hannover. Der Spielraum der Kommission werde deutlich erweitert: "Dies ist ein bedeutender Meilenstein in der Flüchtlingspolitik in Niedersachsen."
Die Kommission prüft, ob dringende persönliche oder humanitäre Gründe vorliegen, die ausreisepflichtigen Personen den weiteren Aufenthalt in Deutschland ermöglichen. Mit den neuen Bedingungen könne das Gremium mehr Menschlichkeit in seinen Entscheidungen walten lassen. Künftig sind den Angaben zufolge neun statt bisher acht stimmberechtigte Mitglieder in der Härtefallkommission vertreten. Für eine positive Entscheidung reicht die einfache Mehrheit der Anwesenden. Bislang waren fünf Ja-Stimmen erforderlich.
Flüchtlingsrat entsendet Mitglied
Der niedersächsische Flüchtlingsrat darf ein stimmberechtigtes Mitglied vorschlagen. Das Innenministerium benennt einen stimmberechtigten Arzt mit psychotherapeutischer Erfahrung. Außerdem darf die Migrationsbeauftragte der Landesregierung, Doris Schröder-Köpf (SPD), beratend an den Sitzungen teilnehmen.
Künftig darf ein Ersuchen nicht mehr wegen Bagatellstraftaten abgelehnt werden. Allerdings bleibt eine strafrechtliche Verurteilung ein Ausschlusskriterium. Auch wenn ein Ausreisetermin feststeht, darf die Kommission den Fall nicht annehmen. Allerdings werden die betroffenen Personen vorher informiert und erhalten eine Frist von zweimal vier Wochen für eine Eingabe bei der Härtefallkommission. Weitere Gründe, nach denen die Kommission Eingaben ablehnen musste, wurden ersatzlos gestrichen.