Der Vorrang des Kindeswohls müsse ausdrücklich im Asylverfahrens- und Aufenthaltsgesetz verankert werden, sagte Brigitte Jahns, die Sprecherin des rheinland-pfälzischen Integrationsministeriums in Mainz, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Bundesregierung müsse zudem regeln, dass Jugendliche erst mit 18 Jahren und nicht wie bisher bereits mit 16 Jahren verfahrensmündig seien.
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In Rheinland-Pfalz wurden den Angaben zufolge im vergangenen Jahr 151 ohne Familie geflüchtete Kinder und Jugendliche aufgenommen. 81 von ihnen kamen aus Afghanistan, 13 aus Somalia, elf aus Syrien und die übrigen aus anderen Ländern. Eine bundesweite Statistik zur Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Deutschland gebe es nicht, sagte Jahns.
Die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe der kreuznacher diakonie in Niederwörresbach im Landkreis Birkenfeld nimmt alle minderjährigen Mädchen in Obhut. Das Jugendhilfezentrum Don Bosco Helenenberg bei Trier hat zwei Standorte für männliche Jugendliche. Das Land erstattet den Kommunen die Kosten für die Unterbringung. Solange die Flüchtlinge minderjährig sind, ist der Aufenthalt im Land gesichert, danach ist eine Abschiebung in ihre Herkunftsländer möglich.