Patientenschützer: Organvergabe besser überwachen

Patientenschützer: Organvergabe besser überwachen
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat gefordert, die Überwachung der Vergabe von Organen in staatliche Hände zu legen. Derzeit sei für die Regeln der Vergabe von Organen an schwerkranke Patienten die Bundesärztekammer zuständig, sagte der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstagsausgabe).

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Brysch: "Die Öffentlichkeit braucht wieder Vertrauen in ein hochsensibles System, das Menschenleben retten soll." Hintergrund ist der Prozessbeginn zum Göttinger Transplantations-Skandal am Montag. Es gehe nicht allein um medizinische, sondern vor allem um ethische Fragen, fügte Brysch hinzu: "Ethik darf aber keine Privatsache der Bundesärztekammer sein." Der Patientenschützer äußerte die Befürchtung, dass beim Prozess das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung enttäuscht werden könnte." Schließlich haben es der Gesetzgeber, die Bundesärztekammer und die Deutsche Stiftung Organtransplantation den Tätern sehr leicht gemacht", sagte Brysch. "Man hat auf den ärztlichen Ethos vertraut."

Ärzte hatten durch Manipulationen an Wartelisten erreicht, dass Patienten schneller ein Organ bekamen. Durch diesen Skandal ist die Zahl der Organspender in Deutschland drastisch gesunken. Rund 12.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan.