Im Streit um die vorzeitige Amtszeitverlängerung des Greifswalder evangelischen Bischofs Hans-Jürgen Abromeit hat das Kirchengericht der Nordkirche die Klage abgewiesen. Das damalige Verfahren sei "nicht zu beanstanden", teilte Richter Michael Labe am Freitag in Hamburg mit. Gegen dieses Urteil sei innerhalb eines Monats Beschwerde möglich. Der Anwalt der Kläger, Helmut Wolf, kündigte an, das Urteil "genau prüfen" zu wollen. Die Situation sei "unerfreulich und nach wie vor ungeklärt", sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Die Nordkirche ist die bundesweit jüngste evangelische Landeskirche. Gegründet wurde die "Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland", wie sie offiziell heißt, Pfingsten 2012 als Zusammenschluss der Nordelbischen Kirche, der Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Kirche. Es war die erste Fusion von Landeskirchen der alten Bundesrepublik und der ehemaligen DDR.
Abromeit begrüßte das Urteil
Bischof Abromeit begrüßte das Urteil des Kirchengerichts. Damit sei die Rechtsauffassung des Landeskirchenamtes bestätigt worden, sagte er am Freitag. Er bedauere den gut eineinhalb Jahre währenden Rechtsstreit: "Für mich war entscheidend, dass sich die damalige pommersche Landessynode mit einer Zweidrittelmehrheit hinter mich gestellt hat", so Abromeit weiter. Nun wolle er sich "mit vollen Segeln" innerhalb der Nordkirche für Pommern einsetzen und weiterhin das Zusammenwachsen der verschiedenen Kirchenregionen und Traditionen fördern.
Geklagt hatten Andreas Ruwe und Wolfhard Molkentin, zwei ehemalige Mitglieder der damaligen pommerschen Synode. Sie beanstandeten im Vorfeld der Nordkirchen-Gründung die vorzeitige Amtszeitverlängerung Abromeits im Dezember 2011 durch die damalige Pommersche Evangelische Kirche. Nach ihrer Auffassung sei das Bischofswahlkollegium zu einer solchen Entscheidung nicht legitimiert gewesen. Darüber hinaus habe es gravierende Verfahrensfehler gegeben. Formal hätte Abromeits Amtszeit im Herbst 2013 geendet.
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Das Kirchengericht wies dies zurück. Ende 2011 habe die Fusion der drei evangelischen Kirchen in Norddeutschland "unmittelbar bevorgestanden", so Richter Labe. "Flankierende Maßnahmen" hätten dieser "atypischen Situation" angepasst werden müssen. Dass der Bischof in Pommern Vertrauen genieße, zeige auch der Beschluss der Pommerschen Synode aus dem Januar 2012, der Abromeits Amtszeitverlängerung durch den Bischofswahlausschuss "ausdrücklich gebilligt" habe.
Abromeit war selbst als Zeuge vor dem in Hamburg tagenden Kirchengericht erschienen. Dabei ging es auch um Unstimmigkeiten mit der Berufungsurkunde für den Bischof: Der ersten Urkunde fehlte ein zweites Siegel, der zweiten Urkunde fehlte offenbar eine zweite Unterschrift. Weil die Klage jedoch insgesamt als unzulässig betrachtet werde, sei es dem Gericht verwehrt gewesen, über strittige Sachverhalte inhaltlich zu entscheiden, so Richter Labe.