Damit ist der Weg frei für die Auszahlung der Hilfsgelder. Der Fonds hat ein Volumen von acht Milliarden Euro. Das Geld kommt von Bund und Ländern, wobei der Bund wegen der Zuständigkeit für beschädigte Bundesstraßen und Autobahnen etwas mehr übernimmt. Die Hilfen werden zunächst über neue Schulden des Bundes finanziert. Die Länder sollen ihren Anteil später zurückzahlen.
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In der Verordnung werden die Finanzhilfen für die Reparatur von Hochwasserschäden durch die Juni-Flut in insgesamt sieben Sonderprogrammen geregelt. Für die Details zur Antragstellung, Prüfung und Auszahlung sind die Länder und Kommunen zuständig.
Anspruch auf die Hilfen haben vom Hochwasser getroffene Betriebe, Landwirte, öffentliche Einrichtungen und Privatleute. Private Eigentümer können die Kosten für Reparaturen an Haus und Inventar bis zu 80 Prozent erstattet bekommen. Über die genaue Höhe entscheiden die Länder. Bei Härtefällen besteht die Möglichkeit, mehr zu erstatten.
Den Schaden in der Landwirtschaft beziffert die Bundesregierung mit rund 440 Millionen Euro. Dafür stehen 400 Millionen Euro an Hilfsgeldern bereit. Für die Reparaturen an Kultureinrichtungen sind 100 Millionen Euro vorgesehen. Das meiste Geld geht nach Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt, den von den Überschwemmungen an stärksten betroffenen Ländern. Das Bundeskabinett hatte der Verordnung vor zwei Tagen zugestimmt.