Die Entscheidung müsse außerdem immer befristet und nach einem engen Raster überprüft werden, sagte sie am Donnerstag auf NDR Info. Ihr Haus habe bereits konkrete Reformansätze ausgearbeitet. Bis nach der Bundestagswahl blieben die gesetzlichen Bestimmungen allerdings vorerst unverändert.
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Hintergrund der Reformbemühungen ist der Fall Gustl Mollath. Der 56-Jährige war 2006 in einem Strafverfahren in Bayern als gemeingefährlich eingestuft worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies ihn gegen seinen Willen in die Psychiatrie ein. Sieben Jahre später soll es nun ein Wiederaufnahmeverfahren geben. Es waren Zweifel an einem medizinischen Attest aufgetaucht.
Die gesetzlichen Änderungen könnten erst nach der Bundestagswahl umgesetzt werden: "Das ist nicht in einem Schnellschuss zu schaffen. Das geht über diese Legislaturperiode ganz klar hinaus", sagte die Ministerin. "Aber eins ist doch selbstverständlich: Wahltermine behindern nicht grundlegende, notwendige Reformen."