Arbeitsministerium will Kontrolle der Künstlerabgabe vorantreiben

Arbeitsministerium will Kontrolle der Künstlerabgabe vorantreiben
Das Bundesarbeitsministerium setzt sich weiterhin für eine bessere Prüfung der Künstlersozialabgabe bei Unternehmen und Kultureinrichtungen ein.

"Es ist wichtig, den Künstlersozialabgabesatz mittel- und langfristig zu stabilisieren", sagte eine Ministeriumssprecherin am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Eine Voraussetzung dafür sei die Abgabegerechtigkeit und damit auch die effektive Kontrolle der Verwerter.

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In einer Petition an den Bundestag fordern freischaffende Künstler ein entsprechendes Schutzgesetz. Demnach sollen Unternehmen und Institutionen, die Künstler buchen und daher eine Abgabe für deren Leistungen zahlen müssen, regelmäßig überprüft werden. Bisher findet eine Kontrolle der Künstlersozialabgabe durch die Deutsche Rentenversicherung nicht flächendeckend statt. Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums zufolge entgehen der Kasse dadurch bis zu 50 Millionen Euro im Jahr. Die Zeichnungsfrist für die Petition endet am Dienstag.

"Die Künstlersozialversicherung ist in Europa einzigartig", ergänzte die Sprecherin des Arbeitsministeriums. Es sei wichtig, dass der soziale Schutz auch dann verlässlich funktioniere, wenn die Einkommen stark schwanken. Die Gespräche mit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse würden daher fortgesetzt.

Über die Künstlersozialkasse sind eigenen Angaben zufolge rund 180.000 Kreative versichert. Darunter fallen freiberuflich tätige Musiker oder Bildhauer, aber auch Fotografen und Journalisten. Die Beiträge werden zur Hälfte von den Versicherten getragen. Die andere Hälfte wird zu 40 Prozent vom Bund finanziert und zu 60 Prozent von den Unternehmen.