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Bei der Stichtagsregelung zum Betreuungsgeld ist Regierung und Unionsfraktion nach Einschätzung von Unionspolitikern ein Fehler unterlaufen, wie die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" vorab berichtete. Ein Bundestagsabgeordneter sprach dem Bericht zufolge von einer "Panne", ein führender CDU-Landtagsabgeordneter aus einem unionsgeführten Bundesland sagte: "Da haben wir richtig Mist gebaut." Während seit dem 1. August der Rechtsanspruch auf einen staatlich geförderten Betreuungsplatz für Ein- und Zweijährige gilt, gehen Eltern, die ihre gleichaltrigen Kinder privat betreuen, leer aus, wie es hieß.
Der Grund: Stichtag für den Anspruch auf das ebenfalls am Donnerstag eingeführte Betreuungsgeld ist das Geburtsdatum 1. August 2012. Die Kinder von Anspruchsberechtigten dürfen derzeit also höchstens zwölf Monate alt sein. Die Aussage von Familienministerin Kristina Schröder (CDU), Eltern von Kleinkindern hätten die freie Wahl zwischen einem U-3-Betreuungsplatz und dem Betreuungsgeld, treffe somit gegenwärtig nicht zu, schrieb die Zeitung.
CSU: Das war "nicht wirklich beabsichtigt"
Ministerin Schröder ging in der "F.A.S." nicht auf die Kritik ein. Sie sagte lediglich: "Beim Betreuungsgeld gibt es einen Stichtag, das heißt, die Gruppe derjenigen, die es bekommen, wird vom 1. August an Tag für Tag größer. Das war bei der Einführung des Elterngeldes übrigens genauso." Ihr Ministerium verwies darauf, dass der Stichtag 1. August 2012 "von den Fraktionen im parlamentarischen Verfahren festgelegt" worden sei. Nach Auskunft aus der Unionsfraktion im Bundestag war der Stichtag ein Kompromiss, der Grund sei die Finanzlage gewesen.
Aus dem Umfeld der Fraktion hieß es laut "F.A.S.", es sei damals "keinem bewusst geworden", dass die Stichtagsregelung beim Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz eine Ungleichbehandlung von Eltern bedeuten werde, die ihre Kinder privat betreuen. Auch aus der CSU hieß es, das sei "nicht wirklich beabsichtigt" gewesen. Nach Auskunft der für das Betreuungsgeld zuständigen Länderbehörden wurde etlichen Eltern erst in diesen Tagen bewusst, dass sie keinen Anspruch auf Betreuungsgeld haben, weil ihr Kleinkind zu alt ist.
Dem Betreuungsgeldgesetz zufolge können alle Eltern, die ihren Anspruch auf Elterngeld verbraucht haben und deren Kinder seit dem 1. August 2012 geboren wurden, für maximal 22 Monate Betreuungsgeld beantragen. Dieses beträgt zunächst 100 Euro für Kinder im zweiten Lebensjahr. Ab dem 1. August 2014 werden 150 Euro pro Kind gezahlt, und zwar für Kinder sowohl im zweiten als auch im dritten Lebensjahr.