Ein Termin für eine Verhandlung stehe noch nicht fest. In Medienberichten war spekuliert worden, dass Bekenntnisschulen ihren Status verlieren könnten, wenn weniger als die Hälfte der Schüler dem jeweiligen Bekenntnis entsprechen.
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In dem Verfahren hatte ein muslimischer Vater geklagt. Eine katholische Bekenntnisschule in Paderborn hatte die Aufnahme des Kindes mit Verweis auf die Rechtslage abgelehnt, nachdem der Vater eine verpflichtende Teilnahme seines Kindes am katholischen Religionsunterricht verweigert hatte.
Der Fall wird umfangreich geprüft
Bislang habe nur eine einzelne Richterin die Verhandlung geführt, erläuterte Dieckmann. Im Laufe des Verfahrens habe sich jedoch herausgestellt, dass wegen der grundsätzlichen Tragweite das Verfahrens auf die Kammer zurückübertragen werden müsse. Möglicherweise könne ein Urteil in dieser Sache weitreichende Auswirkungen haben. Um das beurteilen zu können, müsse der Fall umfangreich geprüft werden. Diese Art von Bekenntnisschulen gibt es außer in Nordrhein-Westfalen nur noch in Niedersachsen.
Bei dem Fall handele es sich um Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft, sagte der Landeskirchenrat Werner Prüßner vom Schuldezernat der westfälischen Landeskirche in Bielefeld dem epd. Ersatzschulen in kirchlicher oder sonstiger privater Trägerschaft seien keine Bekenntnisschulen in diesem Sinne. Die Zusammensetzung der Schüler habe keine Auswirkungen auf den Status einer Schule in kirchlicher Trägerschaft: "Rein theoretisch könnte eine Schule in evangelischer Trägerschaft auch 100 Prozent katholische Schüler unterrichten."