Gesetz zum Erlass von Kassenschulden tritt in Kraft
Von diesem Donnerstag an entlastet ein neues Gesetz säumige Versicherte sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung. Demnach werden die hohen Strafzinsen für Beitragsschulden von 60 Prozent pro Jahr auf zwölf Prozent gesenkt.
Das gilt auch rückwirkend. Zudem sollen die Krankenkassen ihren Schuldnern Angebote zur Stundung der nicht gezahlten Beiträge oder zum Schuldenerlass machen.
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Seit Einführung der Versicherungspflicht 2007 sind bei vielen Versicherten hohe Nachzahlungen aufgelaufen. Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge schulden 600.000 Versicherte den gesetzlichen Kassen inzwischen 2,1 Milliarden Euro. Etwa eine halbe Million sind kleine Selbstständige.
Bei den privaten Krankenversicherungen geht man von rund 146.000 Beitragsschuldnern aus. Sie sollen rückwirkend in einen Notlagentarif wechseln können. Zudem sieht das neue Gesetz vor, dass bislang nicht versicherten Personen der Prämienzuschlag gestrichen wird.