Zu wenig gelüftet: Vermieter darf Raucher fristlos kündigen

Foto: epd-bild/Norbert Neetz
Zu wenig gelüftet: Vermieter darf Raucher fristlos kündigen
Wer in seiner Wohnung raucht, aber nicht ausreichend lüftet, kann vom Vermieter fristlos gekündigt werden. In einem Rechtsstreit zwischen einem rauchenden Rentner und seinem Vermieter stellte das Amtsgericht Düsseldorf am Mittwoch klar, dass ein Mieter in seiner Wohnung rauchen dürfe.

Ein Vermieter eines Mehrparteienhauses müsse es aber nicht dulden, wenn Zigarettenqualm im gesamten Treppenhaus zu einer "unzumutbaren, unerträglichen und gesundheitsgefährdenden Geruchsbelästigung führe".

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Der Vermieter habe dem langjährigem Mieter nicht wegen des Rauchens gekündigt, sondern wegen des geänderten Lüftungsverhaltens des Mannes, unterstrichen die Richter. Seit dem Tod der Ehefrau halte der 74-jährige Witwer seit anderthalb Jahren seine Rollläden geschlossen. Der Qualm ziehe daher ins Treppenhaus ab.

Andere Mieter beschwerten sich über Geruchsbelästigung

Bei der fristlosen Kündigung sei es daher unerheblich, dass der Beklagte bereits seit 40 Jahren in der Wohnung lebe und dort schon immer geraucht habe, erklärten die Richter. Sie verwiesen zudem auf ergebnislos gebliebene Abmahnungen. Auch hätten sich andere Mieter über die unerträgliche Geruchsbelästigung beschwert und ihrerseits mit der Kündigung des Mietverhältnisses gedroht. (AZ: 24 C 1355/13)