Ein Vermieter eines Mehrparteienhauses müsse es aber nicht dulden, wenn Zigarettenqualm im gesamten Treppenhaus zu einer "unzumutbaren, unerträglichen und gesundheitsgefährdenden Geruchsbelästigung führe".
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Der Vermieter habe dem langjährigem Mieter nicht wegen des Rauchens gekündigt, sondern wegen des geänderten Lüftungsverhaltens des Mannes, unterstrichen die Richter. Seit dem Tod der Ehefrau halte der 74-jährige Witwer seit anderthalb Jahren seine Rollläden geschlossen. Der Qualm ziehe daher ins Treppenhaus ab.
Andere Mieter beschwerten sich über Geruchsbelästigung
Bei der fristlosen Kündigung sei es daher unerheblich, dass der Beklagte bereits seit 40 Jahren in der Wohnung lebe und dort schon immer geraucht habe, erklärten die Richter. Sie verwiesen zudem auf ergebnislos gebliebene Abmahnungen. Auch hätten sich andere Mieter über die unerträgliche Geruchsbelästigung beschwert und ihrerseits mit der Kündigung des Mietverhältnisses gedroht. (AZ: 24 C 1355/13)