Nach Medienberichten vom Dienstag ratifizierte das Parlament dazu ein Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention. Damit können Minderjährige beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes eine Individualbeschwerde einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Rechtsweg im eigenen Land erfolglos blieb.
Das Zusatzprotokoll wurde bisher von Albanien, Deutschland, Spanien, Thailand und Gabun ratifiziert. Weitere 32 Staaten haben das Abkommen unterzeichnet, aber noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Das Protokoll tritt in Kraft, wenn ihm zehn Länder beigetreten sind.
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Menschenrechtler in Bolivien erhoffen sich eine Stärkung der Kinderrechte und mehr Schutz vor Gewalt. Sie verweisen auf den Fall eines Mädchens, das 1999 vergewaltigt und ermordet wurde, ohne dass ein Täter angeklagt wurde. Auch jugendliche Demonstranten, die durch Polizeieinsätze verletzt werden, könnten ihr Beschwerderecht nutzen.
Die UN-Vollversammlung hatte das Zusatzprotokoll im Dezember 2011 verabschiedet. Die Kinderrechtskonvention von 1989 war die letzte UN-Menschenrechtskonvention ohne Beschwerdeverfahren für Einzelpersonen. Sie formuliert Grundrechte für Kinder wie den Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf Staatsangehörigkeit, Gesundheit und Bildung gehören dazu. Die Konvention ist weltweit der am stärksten anerkannte Menschenrechtsvertrag. Nur die USA und Somalia haben die Übereinkunft nicht ratifiziert.