Die Vollversammlung der Gemeinschaft anglikanischer, protestantischer und orthodoxer Kirchen beschloss am späten Sonntagabend in dritter Lesung eine neue Verfassung zur Straffung ihrer Entscheidungsprozesse und mit einem klar festgelegtem Auftrag der Ökumene-Organisation. Für die Neuordnung stimmten 160 Delegierte, es gab sieben Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen. Die neue Verfassung wird an diesem Dienstag wirksam.
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Für den vor vier Jahren gestarteten Reformprozess des europäischen Kirchenbundes hatte sich speziell die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) starkgemacht, die Hauptbeitragszahler ist. Laut neuer Verfassung wird der bisherige Zentralausschuss als Leitungsgremium von einem auf 20 Mitglieder halbierten Verwaltungsrat abgelöst. Auf Drängen orthodoxer Delegierter ist in der Verfassung festgeschrieben, dass es eine Quote von 25 Prozent für die orthodoxen Mitgliedskirchen in den Gremien gibt.
Zudem soll bis spätestens 2015 der KEK-Hauptsitz von Genf nach Brüssel, wo es bereits eine Niederlassung gibt, verlegt werden. Eine Außenstelle soll am Sitz des Europarates in Straßburg bleiben, soweit es die Finanzen zulassen.