Bei Entscheidungen zum Umgangsrecht der Eltern mit ihren Kindern fänden die erlittenen Traumatisierungen der Kinder zu wenig Beachtung, kritisierte Salgo bei einer Tagung der Fachhochschule Frankfurt zum Thema Traumapädagogik, die am Samstagabend zu Ende ging.
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"Häusliche Gewalt" und "Traumatisierung" seien im deutschen Familien- und Jugendhilferecht unbekannte Begriffe. Insbesondere das Miterleben von Gewalt zwischen Familienmitgliedern werde unterschätzt. Die Gesetze sähen vor allem eine zügige Durchsetzung des Umgangsrechts vor. So geschehe es immer wieder, dass einem gewalttätigen Elternteil das Recht auf Kontakt mit dem Kind zugesprochen werde, bedauerte der ehemalige Vizepräsident des Deutschen Kinderschutzbundes.
Von den Gerichten und Behörden werde starker Druck aufgebaut, Konflikte einvernehmlich zu lösen. Dabei sei ein Ausgleich auf Augenhöhe häufig nicht möglich. Die forcierte Wiederbegegnung eines Kindes mit seinem gewalttätigen Vater führe nicht selten zu einer Fortsetzung des Leidens und damit zu schweren Beeinträchtigungen der Kindesentwicklung, sagte Salgo. Hier bestünden "erhebliche Aus- und Fortbildungsdefizite" der Familienrichter.