Bundesrat stimmt Ehegattensplitting für Homosexuelle zu
Die Steueränderung zur Gleichstellung homosexueller Paare beim Ehegattensplitting hat am Freitag auch den Bundesrat passiert. Die Länder stimmten dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu, nach der gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften nun auch von diesem Vorteil profitieren können. Gleichzeitig mahnten sie aber an, die Gleichstellung in weiteren Bereichen voranzutreiben und kritisierten die Bundesregierung dafür, erneut erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts rechtliche Verbesserungen für die Homo-Ehe vorgenommen zu haben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor einem Monat die Ungleichbehandlung schwuler und lesbischer Ehen im Einkommenssteuerrecht für unzulässig erklärt. Mit hohem Tempo hat die Bundesregierung dann noch ein Gesetz auf den Weg gebracht, um es vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Bundestag zu bringen. Vom Ehegattensplitting profitieren homosexuelle Paare demnach auch rückwirkend, wenn sie gegen ihre bisherigen Steuerbescheide Widerspruch eingelegt haben.
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Wie den Ländern ging der Opposition im Parlament das Gesetz nicht weit genug, weil in weiteren Regelungen wie beispielsweise im Bundeskindergeldgesetz eine Ungleichbehandlung bestehen bleibt. Sie fordern gleiche Rechte in jedem Bereich, auch im Adoptionsrecht.