Der Landtag in München stimmte am Dienstagabend einem Gesetz zu, das den Feiertagsschutz neu regelt. Er beginnt nun erst um zwei Uhr morgens statt wie bisher um Mitternacht. Die alte Regelung bleibt jedoch an Karfreitag und Karsamstag gültig. Im Gesetzentwurf begründete Innenminister Joachim Hermann (CSU) die Änderung mit dem "heutigen Ausgehverhalten vieler Menschen".
Stille Feiertage in Bayern sind Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag und -samstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag sowie Buß- und Bettag. An ihnen sind Tanzveranstaltungen verboten. Der Heilige Abend gilt ab 14 Uhr als stiller Tag. Gegner des neuen Gesetz hatten in den vergangenen zwei Wochen im Internet rund 1.800 Unterschriften gesammelt. Auch der evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm hatte die Verkürzung immer wieder abgelehnt.
Eine ähnliche Änderung gab es im Februar in Bremen: Das Land verkürzte den Schutz der stillen Feiertage Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag.